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Kombinationen mit ISO, EFQM etc.

Das GAB-Verfahren befähigt eine Einrichtung ihr eigenes und maßgeschneidertes Qualitätsmanagementsystem aufzubauen. Es ist dabei ein “Umsetzungsinstrumentarium“ von eigenen Qualitätszielen. Daher kann es auch mit anderen Verfahren kombiniert werden, die z.B. die Vollständigkeit des einrichtungsspezifischen Qualitätsmanagementsystems untersuchen (DIN ENISO 9001/ 2000) oder Sie dabei unterstützen, bisher nicht entdeckte Qualitätslücken aufzuspüren (EFQM). Im Folgenden finden Sie eine Stufenübersicht, die den Weg einer Einrichtung durch die Qualitätssicherung beschreibt. Jede Einrichtung sollte sich bewusst entscheiden, auf welcher Stufe sie sich des GAB-Verfahrens und eventuell Ergänzungen anderer Verfahren bedient.


1. Natürliche Qualitätssicherung
In jeder Einrichtung gibt es bereits eine „natürliche Qualitätssicherung“. Zu ihr gehören die verschiedenen qualitätssichernden Elemente und Strukturen, ohne die eine Einrichtung gar nicht existieren könnte, wie z.B. Konzeption, verbindliche Regelungen, Rückblicke und Auswertungen, Besprechungen, verschiedene Arten von Dokumentation, wie z.B. Protokolle, Verfahren zur Einarbeitung neuer Kollegen, Fortbildung, Supervision u.a.m.

2. Optimierung der bisherigen Qualität und Qualitätssicherung durch das GAB-Verfahren
Das GAB-Verfahren zielt vor allem darauf ab, Leitungen und MitarbeiterInnen Hilfen an die Hand zu geben, wie sie qualitätsrelevante Themen effektiv und systematisch bearbeiten können. Bei der Einführung des GAB-Verfahrens geht man in der Regel zunächst einmal die Themen und Strukturen an, die im Alltag der Einrichtung nicht befriedigend bearbeitet sind und aus der Sicht der Leitung und der Mitarbeiter der Einrichtung verbessert werden sollen. Orientierung dafür ist: „Wo gibt es aus unserer Sicht Schwachstellen, was ist ungenügend gelöst?“. Dazu kommen Themen, die sich aus dem Leitbild oder der Konzeption einer Einrichtung ergeben. All diese Qualitätsthemen werden mit den Instrumenten des GAB-Verfahrens, vor allem als Handlungsleitlinie oder als Qualitätszirkel bearbeitet, evt. auch mit Hilfe einer systematischen Evaluation. Zusätzlich wird die kollegiale Beratung eingeführt.

3. Systematisierung der Qualitätssicherung und weitere Qualitätsentwicklung mit dem GAB-Verfahren
Das GAB-Verfahren fordert darüber hinaus, alle die Themen im Rahmen der Qualitätsarbeit zu behandeln, die in zuständigen Gesetzen (z.B. SGB III, oder Unterrichts-gesetze), in Verwaltungsvorschriften und von den Kostenträgern als qualitätsrelevant vorgegeben werden. Diese Themen sind z.B. Grundlage externer Überprüfungen, (z.B. die Prüfkataloge des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) für Pflegeeinrichtungen), oder ihre Bearbeitung ist Voraussetzung, um eine Förderung zu erhalten, z.B. die Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit an Weiterbildungsträger (AZWV).

Die von den Kostenträgern gestellten Anforderungen sind nach Einrichtungsart völlig unterschiedlich und unterscheiden sich im sozialen Bereich häufig auch von Bundesland zu Bundesland. Das GAB-Verfahren kann deshalb keine verbindliche Themenliste dafür vorgeben. Häufig gehören dazu Themen, die aus allgemeiner Sicht im Rahmen einer systematischen Qualitätssicherung geregelt sein müssen, wie z.B. „Wie gehen wir mit Beschwerden um?“ „Wie managen wir unsere Dokumente?“ etc. (s. Leitfaden GAB-Verfahren Kapitel 13 Qualitätssicherungshandbuch).


4. GAB-Verfahren, DIN/EN/ISO 9001:2000 und EFQM
Für die Leitung und die MitarbeiterInnen, die ihre gesamte Einrichtung im Hinblick auf qualitätsrelevante Vorkehrungen durchleuchten wollen, bietet das GAB-Verfahren mit der Liste „Empfohlene Themen für einen Einrichtungscheck“ die Mög-lichkeit, sich zu orientieren, welche Themen aus der Sicht der DIN/EN/ISO 9001:2000 ff im Rahmen eines systematischen Qualitätsmanagements geregelt wer-den müssen. Strebt eine Einrichtung eine Zertifizierung nach DIN/ENISO 9001:2000 an, so kann sie sich mit dieser Liste darauf vorbereiten. (Weitere Informationen zur DIN/ENISO 9001ff unter http://www.dgq.de).
Bitte beachten Sie dabei jedoch: Ein Zertifikat der DIN/EN/ISO 9001/2000 ff bestätigt Ihnen, dass das Qualitätsmanagement Ihrer Einrichtung dieser Norm entspricht, jedoch nicht eine gute Qualität Ihrer Leistung.

Einen anderen Ansatz verfolgt die Selbstbewertung im Rahmen von EFQM (Europe-an Foundation of Quality Management http://www.deutsche-efqm.de). Dahinter steht ein sehr anspruchsvolles und umfassendes Managementmodell (Hinweise dazu im Kapitel 14 des GAB-Leitfadens), mit dem jede Einrichtung sich selbst bewerten kann, um Themen und „Baustellen“ ausfindig zu machen, die sie mit den Instrumenten des GAB-Verfahrens bearbeiten kann. Von der Deutschen Gesellschaft für Qualität, DGQ, wird empfohlen, zuerst eine Zertifizierung nach DIN/ EN/ISO 9001:2000 anzustreben und erst dann in das System von EFQM einzusteigen.

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Gesellschaft für Ausbildungsforschung und Berufsentwicklung - GAB München